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Keine Diagnostik- oder Therpieentscheidung ohne ärztliche Verantwortung

19. März 2026 - Dr. Uwe Schwichtenberg

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat gemeinsam mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) ein Positionspapier zum geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) aus Sicht der Dermatologie erarbeitet. Grundsätzlich unterstützt der BVDD das Ziel des Gesetzesvorhabens, die flächendeckende Apothekenversorgung zu sichern und pharmazeutische Leistungen sinnvoll weiterzuentwickeln. Gleichzeitig warnt der BVDD jedoch davor, Diagnostik- und Therapieentscheidungen ohne ärztliche Verantwortung zu treffen, und fordert eine klare rechtliche Abgrenzung für jede Ausweitung pharmazeutischer Befugnisse.

„Das geplante Gesetz zur Stärkung der Apotheken muss aus dermatologischer Sicht zwingend eine klare Abgrenzung zur fachärztlichen Diagnostik- und Therapieentscheidung festschreiben“, fordert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Darüber hinaus muss das ApoVWG ein Verbot faktischer Substitution von ärztlicher Versorgung durch Apotheken beinhalten und das Erstellen definierter Indikationslisten, Standardprotokolle und Qualitätsvorgaben im Rahmen nachgelagerter Verordnungen festlegen. Außerdem sollten aus Sicht von BVDD und DDG Apothekerinnen und Apotheker verbindliche Kommunikations- und Dokumentationspflichten gegenüber behandelnden Ärztinnen und Ärzten erfüllen müssen. „Diese klaren Leitplanken sind notwendig, da Hautveränderungen häufig diagnostisch anspruchsvoll sind. Jede Regelung, die zu einer ‚Behandlung ohne gesicherte Diagnose‘ führt, erhöht die Fehlversorgung“, warnt von Kiedrowski.

Neben der Forderung, dass es keine Diagnostik- und Therapieentscheidungen ohne ärztliche Verantwortung geben darf, listet das Positionspapier drei weitere rote Linien auf, die nach Ansicht von BVDD und DDG mit dem ApoVWG nicht überschritten werden dürfen: Es sollen keine Vergütungssysteme für Apotheken eingeführt werden, die Fehlanreize ermöglichen und dazu führen, dass Apotheken Leistungen erbringen, die ärztliche Diagnostik erfordern. Es darf keine Fragmentierung der Dokumentation geben, sonst drohen Doppelbehandlung, Interaktionsrisiken und Informationsverlust. Zudem muss die Versorgung immunsupprimierter bzw. immunmodulierter Patientinnen und Patienten gewährleistet sein, beispielsweise durch die strenge Überprüfung von Kühlketten- und Lieferqualitätsregeln bei Biologika.

„Der Kabinettsentwurf des ApoVWG bietet Chancen. Ärztliche Diagnostikhoheit und Patientensicherheit müssen jedoch gewährleistet sein. Dazu müssen die in unserem Positionspapier genannten roten Linien und Leitplanken verbindlich umgesetzt werden“, fordert BVDD-Präsident von Kiedrowski.

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