Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellte das Thema „Berufsdermatologie“ in den Mittelpunkt ihres Arbeitsmedizinischen Kolloquiums im September 2020. Beruflich erworbene Hauterkrankungen stellen für die Betroffenen häufig großes persönliches Leid dar. Auch sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die dadurch verursacht werden, nicht zu unterschätzen. An erster Stelle steht deshalb die Prävention dieser Erkrankungen.
Circa 2,4 Millionen Beschäftigte arbeiten im Freien und sind von natürlicher UV-Strahlung betroffen. Seit der Einführung der neuen Berufskrankheit Nr. 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen durch natürliche UV-Strahlung“ ist die Zahl der Verdachtsmeldungen kontinuierlich gestiegen und betrug im Jahr 2018 knapp 7.500.
Damit beruflich bedingte Krebserkrankungen infolge von natürlicher Sonneneinstrahlung gar nicht erst auftreten, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Priorität haben technische und organisatorische Maßnahmen. Ergänzt werden sie von persönlichen Schutzmaßnahmen wie entsprechender Kleidung. Sind diese Maßnahmen ausgeschöpft, können auch UV-Schutzmittel zum Einsatz kommen. Im Rahmen des Kolloquiums wurden auch aktuelle Erkenntnisse vorgestellt, wie diese Mittel in Hinblick auf den beruflichen Einsatz beschaffen sein müssen. (Quelle: Pressemeldung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV).
Um eventuelle Veränderungen an der Haut frühzeitig zu erkennen und schließlich zu behandeln, ist es wichtig, sich regelmäßig von einem Hautarzt untersuchen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening beim Dermatologen oder Hausarzt.
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