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Hautkrebsmonat Mai

20. Mai 2020 - Dr. Uwe Schwichtenberg

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen hat den Mai zum „Hautkrebsmonat“ ausgerufen. Insbesondere nach den absehbaren Lockerungen der Kontaktbeschränkungen durch das Coronavirus wird es viele in die Sonne treiben. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit der Sonne sowie die regelmäßige Selbstinspektion der Haut. Damit startet auch die bundesweite Schulung von Kindergartenpersonal und Eltern in Sachen UV-Schutz der Kleinsten – nicht vor Ort in den Kitas, sondern online.

„Hautkrebs und seine Entstehung machen auch in der Corona-Krise keine Pause“, bringt es Hautarzt Dr. Ralph von Kiedrowski auf den Punkt. Im Gegenteil: Da während des Lockdowns das Rausgehen stark eingeschränkt war, sehen viele die ersten Lockerungen als Befreiung an und streben in die Sonne. „Dabei beobachten wir bereits jetzt wieder einen allzu sorglosen Umgang mit der UV-Strahlung, dem Risikofaktor Nummer eins für die Entstehung von Hautkrebs“, warnt BVDD-Vorstandsmitglied Dr. von Kiedrowski. „Bei aller berechtigter Freude, wieder vermehrt raus zu können, sollte der Sonnenschutz auf keinen Fall vernachlässigt werden“, so sein Appell. Es gehe nicht um die Ausprägung einer Phobie, sondern um einen ausgewogenen Umgang mit der Sonne. „Wir empfehlen UV-Schutz durch Sonnencreme und UV-dichte Kleidung im Kindes- und Jugendalter bis hin zum beruflichen Alltag sowie die regelmäßige Selbstkontrolle der Haut und die Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung“, erläutert Dr. von Kiedrowski.

Ebenso entscheidend ist es, bei auffälligen Hautveränderungen wie einem Muttermal, einen Hautarzt aufzusuchen, der diese abklärt. „In Coronazeiten den Hautarztbesuch aus Angst vor einer Infektion heraus zu zögern, kann fatale Folgen haben“, betont Dr. von Kiedrowski. Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto schonender und Erfolg versprechender ist die Therapie.

Alle diese Aspekte rückt der Hautkrebsmonat Mai in den Fokus. Er steht unter dem Motto „Sonnenschutz ist keine Glückssache“. Der Slogan will ein Bewusstsein dafür schaffen, dass jeder selbst etwas dafür tun kann, um sein Hautkrebsrisiko zu senken. Das gilt sowohl für das maligne Melanom, den gefürchteten schwarzen Hautkrebs, als auch für die verschiedenen Formen des weit verbreiteten hellen Hautkrebses. „Mit dem Hautkrebsmonat verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz von Vorsorge und Früherkennung in allen Lebensaltern, in der Freizeit und im Beruf“, erklärt Dr. von Kiedrowski.

Insbesondere in der Zeit bis zum 18. Lebensjahr – und hier vor allem in der frühen Kindheit – entstehen UV-Schädigungen der Haut, die später zu Hautkrebs entarten können. Umso wichtiger ist es, dass konsequenter Sonnenschutz bereits im Kindergartenalter beginnt. Aus diesem Grund bieten Hautärztinnen und Hautärzte auch in diesem Jahr trotz Corona bundesweit Kindergärten ihre Unterstützung an, um Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern und Kinder über Hautkrebsrisiken und den nötigen UV-Schutz aufzuklären. Im Vorjahr profitierten bereits rund 300 Einrichtungen und damit mehr als 20.000 Kinder von dieser Initiative. „Zwar können wir durch SARS-CoV-2 nicht wie gewohnt in den Kitas vor Ort sein, doch wir bieten für Eltern und das Kindergartenpersonal Online-Schulungen zum bewussten Umgang mit der Sonne an“, erläutert Dr. von Kiedrowski.

Neben den Jüngsten zählt die Berufsgruppe der Außenarbeiter zu den besonders durch Sonnenstrahlung gefährdeten Menschen, die im Mittelpunkt der Vorsorgekampagne steht. Beschäftigte im Baugewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft, im Straßenbau, aber auch Postzusteller sind täglich hohen Dosen an UV-Strahlung ausgesetzt. 2015 ist das Plattenepithelkarzinom (heller Hautkrebs) und seine Frühform, die aktinische Keratose, als BK 5103 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. Seitdem sind jährlich mehr als 8.000 Fälle von berufsbedingtem Hautkrebs angezeigt worden.

Mit dem Hautkrebsmonat Mai unterstützen die Hautärztinnen und Hautärzte hierzulande auch die gesamteuropäische Euromelanoma-Initiative unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV).

Lernen Sie Ihre Haut kennen

Eine wirksame Vorsorge fängt mit der regelmäßigen, monatlichen Inspektion der Haut am gesamten Körper an: bei sich selbst und den Menschen, die einem nahe stehen. Bei der Beurteilung von Pigmentmalen hilft die A-B-C-D-E-Regel:

A wie Asymmetrie (ein Mal hat eine unregelmäßige Form)

B wie Begrenzung (an den Rändern ist das Pigmentmal uneben, rau und zackig)

C wie Colour (das Mal ist an einigen Stellen heller oder dunkler)

D wie Durchmesser (Male größer als zwei Millimetern sollten beobachtet werden)

E wie Evolution (ein Mal verändert sich).

Wer nach dieser Regel etwas Auffälliges entdeckt, sollte dies vorsichtshalber vom Hautarzt abklären lassen.

Dies gilt auch für die Formen des hellen Hautkrebses: Ein Plattenepithelkarzinom macht sich häufig als gerötete, schuppige, krustige, warzig aussehende Hautveränderung bemerkbar. Das Basalzellkarzinom sieht wie ein roter Fleck oder eine Vernarbung aus oder tritt auch als hautfarbener, knotiger Tumor auf, der von rötlichen Äderchen durchzogen sein kann.

Quelle: Pressemeldung Berufsverband der Deutschen Dermatologen

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