Frühlingszeit – Spargelzeit. Kaum jemand denkt beim Genuss an die Bedingungen, unter denen Saisonarbeiter die begehrte kulinarische Köstlichkeit ernten. Außenarbeiter sind durch UV-Strahlung einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt. Doch wie der erste Agrar-Bericht der IG BAU zeigt, scheint der Sonnenschutz in der Landwirtschaft noch nicht angekommen zu sein, allen Arbeitsschutzbestimmungen zum Trotz. "Während die Landwirtschaft immer moderner wird, spiegelt sich das in den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten noch längst nicht überall wider", sagt Harald Schaum von der IG-Bau. Mit dieser Einschätzung bezieht er sich auf den ersten Bericht zur bundesweiten IG-Bau-Aktion "Saisonarbeit in der Landwirtschaft".
Darin werden Rechercheergebnisse aus der Erntesaison 2018 dargestellt. Befragt und zugleich informiert wurden rund 1.300 saisonal Beschäftigte an 20 Terminen. Sie berichteten von den extremen Arbeitsbedingungen. Demnach erhielten die Beschäftigten sehr häufig keinen ausreichenden Sonnenschutz. Es fehlte an Kopfbedeckungen, Sonnenschutzkleidung und Sonnencreme. Es wäre auch keineswegs selbstverständlich, den in der Sonne Arbeitenden Wasser zur Verfügung zu stellen, heißt es in dem Bericht. Zudem beklagten sich die Erntehelfer über den Mangel an Schattenplätzen für die Pause.
Maßnahmen zum individuellen Sonnenschutz sind zwingend
Prof. Swen Malte John, Leiter der Abteilung Dermatologie an der Universität Osnabrück, ist nicht überrascht von dem Ergebnis der Untersuchung. "Alle Studien zeigen, dass das Problembewusstsein für Hautkrebs leider bisher bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern weitgehend fehlt", so John: "Dabei ist Hautkrebs durch Sonne am Arbeitsplatz derzeit schon die dritthäufigste gemeldete Berufskrankheit, mit steigender Tendenz. Wenn sich daran etwas ändern soll, ist der flächendeckende und konsequente Einsatz der oben aufgezählten Maßnahmen zum individuellen Sonnenschutz zwingend! Die Landwirtschaft, gerade beim Ernteeinsatz wie der Spargelernte, steht auch ganz vorn in den stark UV-exponierten Berufen, da ist dringend Handeln angesagt."
"Solar bedingter Hautkrebs ist als Berufskrankheit zwar inzwischen vom Gesetzgeber anerkannt. Was den konsequenten Schutz am Arbeitsplatz angeht, sind wir jedoch bei weitem noch nicht am Ziel", so Prof. John weiter. Hautärztinnen und Hautärzte leisten dazu wertvolle Aufklärungsarbeit.
Quelle: Derminform Newletter des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen Ausgabe 02/2019
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