Jeder Sonnenbrand kann Veränderungen am Erbgut auslösen und so das Risiko erhöhen, im Laufe des Lebens an Hautkrebs zu erkranken. Um potenziell auftretenden Hautkrebs frühzeitig zu erkennen, steht deshalb für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebsscreening zur Verfügung.
Während der zehn- bis 15-minütigen Untersuchung begutachtet ein Dermatologe die komplette Haut inklusive Kopf, Mundschleimhaut, Schambereich, Fußsohlen und Zehenzwischenräume. Damit der Arzt alle Stellen einsehen kann, ist es wichtig, dass Patienten weder Make-up, Nagellack noch Schmuck tragen. So ist vor allem weißer Hautkrebs unter Schminke schlecht erkennbar. Offene Haare und der Verzicht auf Haarspray erleichtern dem Dermatologen ebenfalls die Untersuchung. Findet der Hautarzt eine verdächtige Stelle, untersucht er diese eingehend mit einem speziellen Mikroskop (Dermatoskop) und entnimmt gegebenenfalls eine Gewebeprobe für das Labor, um festzustellen, ob die Hautveränderung behandelt werden muss.
Weiterhin können Patienten als kostenpflichtige Zusatzleistungen (IGeL) ein Screening mit einem Auflichtmikroskop sowie eine Foto- oder Video-Dokumentation der Haut in Anspruch nehmen. Ob dies individuell sinnvoll ist, sollte mit dem Dermatologen besprochen werden.
Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto besser kann er behandelt werden. Die Therapie von weißem (hellem) Hautkrebs kann in einem frühen Stadium beispielsweise mittels speziellen wirkstoffhaltigen Gelen oder Cremes erfolgen.
Quelle: Bayerischer Rundfunk, September 2016
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