Spezialisten unterscheiden zwischen dem schwarzen (malignen) und weißen/ hellen (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) Hautkrebs. Beiden gemeinsam ist, dass veränderte Zellen in der Haut für das Wachstum des Krebses verantwortlich sind. Außerdem gilt für beide Formen UV-Strahlung als Hauptursache.
Weißer Hautkrebs entsteht vor allem an Stellen, die häufig der Sonne ausgesetzt sind, z.B. an den Händen, auf der Schädelplatte oder im Gesicht. Über Jahrzehnte addieren sich Schädigungen in der Haut, was schließlich zur Erkrankung führt. Aufgrund dessen wird weißer Hautkrebs häufig in der zweiten Lebenshälfte festgestellt und das Alter der Betroffenen ist entsprechend hoch. Um die Erkrankung frühzeitig zu erkennen, gilt es, genau auf Hautveränderungen zu achten. Raue Stellen, die mit einer normalen Pflegecreme nicht mehr weggehen oder auch kleine Wunden sollten unbedingt von einem Arzt untersucht werden. Früh erkannt, ist heller Hautkrebs gut heilbar. Zur Behandlung stehen spezielle Cremes oder Gele zur Verfügung. Die Zahl an Neuerkrankungen ist sehr hoch: Etwa 130.000 für das Basalzellkarzinom plus 30 bis 40 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner für das Plattenepithelkarzinom werden jährlich registriert.
Schwarzer Hautkrebs kann im Gegensatz zum weißen Hautkrebs deutlich früher im Leben auftreten. Er unterscheidet sich außerdem darin, dass er durch kurzzeitige, aber sehr intensive Sonneneinstrahlung verursacht wird. Schwarzer Hautkrebs entsteht häufig an Stellen, die der Sonne nicht dauernd ausgesetzt sind, z.B. am Rücken oder an den Beinen. Der schwarze Hautkrebs wird in der Regel als deutlich aggressiver beschrieben. Er streut zumeist häufiger und schneller. Man erkennt schwarzen Hautkrebs an pigmentierten Hautveränderungen. So sind Wachstum und Farbänderungen beispielsweise von Muttermalen ein häufiges Alarmzeichen. Mit etwa 18.000 Neuerkrankungen pro Jahr tritt schwarzer Hautkrebs weniger häufig auf als weißer Hautkrebs.
Um beiden Erkrankungsformen vorzubeugen, ist ein guter Sonnenschutz unerlässlich. Sollte der Gang in die Sonne nicht zu vermeiden sein, sind UV-dichte Kleidung und Sonnencremes wichtig. Für eine umfassende Vorsorge sollte das für gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre kostenlose Hautkrebsscreening genutzt werden.
Quelle: www.gesuendernet.de
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