Ab dem 1. Januar 2015 wird heller Hautkrebs in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Darauf hat der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) anlässlich der Aktionswoche „Haut und Job“ hingewiesen. Dies wird für Patienten, aber auch für die Hautärzte vieles verbessern.
Heller Hautkrebs zählt mit 275.000 Neuerkrankungen pro Jahr zu den häufigsten Krebsarten in Deutschland. Oft sind der Sonne ausgesetzte Freiluftarbeiter wie Bauarbeiter, Landwirte, Seeleute, Briefträger, Bademeister und Skilehrer davon betroffen. Zwei Millionen Menschen arbeiten in diesen Bereichen. Erkrankte ein Freiluftarbeiter in der Vergangenheit an hellem Hautkrebs, war es schwer, dies als Folge des Berufs geltend zu machen. Durch die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten, kommt nun die Unfallversicherung für die Erstattung der Kosten, d.h. für Therapie und gegebenenfalls auch Rente und Entschädigung, auf.
Der BVDD appelliert auch an die Ärzte, die Praxis zur Anlaufstelle für Ratsuchende mit berufsbedingten Hauterkrankungen zu machen und das sogenannte Hautarztverfahren anzuwenden: In diesem Verfahren soll ein Patient mit Hauterkrankungen, deren Entstehung durch den Beruf begingt sein könnte, direkt an einen Hautarzt überwiesen werden. Der Hautarzt informiert nach der Untersuchung unverzüglich die Unfallversicherung des Patienten, damit präventive Maßnahmen sofort ergriffen werden können und sich die Krankheit nicht weiter verschlimmert. Im Anschluss kann auch die Therapie zulasten der Unfallversicherung erfolgen. Allerdings entscheidet der Versicherungsträger über die Dauer und den Umfang der Behandlung. Oberstes Ziel ist es, den Patienten im Beruf zu halten.
Quelle: Ärzte Zeitung, 5. November 2014
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