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Hautkrebsscreening
Die Untersuchung kann sowohl von Hautärzten (Dermatologen) als auch von speziell ausgebildeten Hausärzten durchgeführt werden. Während der Hausarzt lediglich die Diagnose stellt und im Verdachtsfall zur Abklärung des Befundes und gegebenenfalls zu einer Therapie an den Hautarzt überweist, kann der Dermatologe sowohl die Diagnose als auch die Therapie durchführen. Für Versicherte ab 35 Jahren ist das Hautkrebsscreening alle zwei Jahre kostenlos. Einige Krankenkassen erstatten die Untersuchung auch jährlich und in jüngeren Lebensjahren. Um genaue Informationen über die Erstattungsmodalitäten Ihrer Krankenkasse zu erfahren, wenden Sie sich am besten an einen Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung. | |||