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Seit dem 1. März 2010 müssen Betreiber von Solarien mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn sie Kinder und Jugendliche auf die Sonnenbank lassen. Das Nutzungsverbot für unter 18-Jährige gilt bereits seit dem 4. August 2009; nun kommt jedoch die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit hinzu. Die Strafe bei Gesetzesverstößen dieser Art kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Das Risiko, an weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkranken, ist nachweislich höher, je früher und länger Bräunungswillige der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Neben der Vermeidung von Risiken empfehlen Experten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (Hautkrebs-Screening), um die Gesundheitsgefahr einzudämmen. Seit Juli 2008 wird das Screening für über 35-Jährige alle zwei Jahre von den Krankenkassen gezahlt.
Zur Überwachung der Sonnenstudios baut das Bundesumweltministerium auf die Hilfe der Mitbürger: Wer einen Verstoß gegen das Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige beobachtet, ist dazu aufgerufen, das dem Ordnungsamt zu melden. Für das Jahr 2010 ist außerdem eine neue Rechtsverordnung geplant, die strenge Qualitätsanforderungen für Solariumsbetreiber enthalten wird.
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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