Home Aktuelles Expertenrat
Home Aktuelles Expertenrat

Expertenrat zur Behandlung von Frühformen des weißen Hautkrebses (Aktinische Keratosen)

Zurück zum Forum
Thema: Kostenerstattung
2008-11-21
Autor:
SuSa
Sehr geehrte Herren,

können Sie mir Erläuterungen zur Erstattungssituation liefern? Soweit ich weiß, wird die PDT nicht erstattet, oder? Welche Therapien sind denn Kassenleistung bei der aktinischen Keratose?

Expertenteam WeisserHautkrebs.de

Experten
Beiträge:465
2008-12-10
Sehr geehrter Fragesteller

Aktinische Keratosen sind Lichtschäden der Haut, die als Hautkrebsvorstufe zu verstehen sind. Man kann sie chirurgisch entfernen. Üblicherweise wird man sie zu diesem Zweck nicht herausschneiden, sondern nur oberflächlich abkratzen (curettieren) und ggf. im Anschluß mit einer chemischen Substanz verätzen. Eine besondere Form der Chirurgie ist die Kryochirurgie, dabei wird die aktinische Keratose durch vereisen zerstört. Häufig können die aktinischen Keratosen auch durch Cremes erfolgreich behandelt werden. Zugelassen sind die Cremes mit den Inhaltsstoffen Diclofenac, Imiquimod und 5 Fluorouracil. In seltenen Fällen könnte auch eine Röntgenweichstrahltherapie indiziert sein. All diese Methoden sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Die Photodynamische Therapie ist, wie Sie schon in der Frage selbst formulierten, keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Kostenübernahmen sind nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen möglich.

BC Support-Forum
v2.0 © 2020