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Autor: Heidi |
Bitte beachten Sie die oben genannten Hinweise! Ich habe als Kinderkrankenschwestern-Schülerin in meiner Ausbildung -Ende der 60er Jahre - 3 Jahre unter ständiger UV-Bestrahlung (von mehreren Lampen) auf den Frühgeborenen- undSäuglingsstationen gearbeitet. Zu dieser Zeit gab es noch keine Inkubatoren, sodaß man also versuchte die Luft in den Stationsräumen für die Kleinsten mit Hilfe von UV-Lampen einigermaßen keimfrei zu halten. Schon damals hatte ich nach kurzer Zeit ständige Bindehautentzündungen, und seit 4 Jahren habe ich mit einer Vielzahl von aktinischen Keratosen im Gesicht zu tun, die schon 3 x mit Phototherapie behandelt wurden, aber immer wieder auftauchen. Muß ich - vielleicht aufgrund dieser Dauerbestrahlung früher - immer wieder und vielleicht sogar mit einer schlimmeren Diagnose rechnen? Könnte es sein, daß in meinem Fall die Berufsgenossenschaft zuständig ist. Vielen Dank für die Beantwortung |
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Expertenteam WeisserHautkrebs.de Experten Beiträge:508 | 2009-09-29 |
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Sehr geehrte Heidi Aktinische Keratosen sind Folgen der UV-Strahlung, die im Laufe eines Lebens in die Haut eingedrungen ist. Die UV-Strahlen haben nicht nur die Stellen getroffen, die jetzt bereits aktinische Keratosen gebildet haben, sondern auch weitere Regionen der Gesichtshaut und evtl. auch der Ohren, der Handrücken etc. Auch diese Stellen sind gefährdet im weiteren Verlauf neue aktinische Keratosen zu bilden. Wir empfehlen daher engmaschige Kontrollen. Das Risiko für einen weissen Hautkrebs (Spinaliom) wird pro aktinische Keratose mit ca. 10% für einen statistischen Zeitraum von 10 Jahren angegeben. Ob ihre aktinische Keratosen der beruflichen UV-Exposition geschuldet sind, ist eine gutachterliche Fragestellung, die die Berufsgenossenschaft klären lassen muß, wenn Sie über Ihren Hautarzt einen sogenannten Hautarztbericht erstellen lassen. Ihr ExpertenteamWeisserHautkrebs.de | |
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