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Die Entstehung von weißem Hautkrebs kann verhindert werden. Der durch UV-Licht verursachte weiße Hautkrebs entsteht vornehmlich an den so genannten „Lichtterrassen“ des Körpers, wie Kopf- und Gesichtsbereich, Hände und Unterarme sowie am Dekolleté. Menschen mit sonnenempfindlicher Haut sind besonders gefährdet. Daneben werden eine langjährige Lichteinwirkung und erbliche Faktoren bei der Entstehung des weißen Hautkrebses diskutiert. Seine Frühformen – so genannte Aktinische Keratosen (AK) – können sich unterschiedlich äußern: Zumeist zeigen sich auf der Haut rötliche bis rötlich-braune Flecken mit weißlicher Schuppung. Oftmals verdickt sich die oberste Hautschicht und fühlt sich bei sukzessiver Verhornung rau und derb an.
Die wohl wichtigste und wirksamste Maßnahme gegen AK besteht darin, zu viel direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Andernfalls bietet das Tragen licht-undurchlässiger Kleidung und die Verwendung von Sonnencremes mit hohem UV-Schutz vor zu starker UV-Strahlung. Treten AK dennoch auf, müssen diese heutzutage häufig gar nicht operiert werden, sondern können in vielen Fällen gut mit einem Gel bzw. einer Creme behandelt werden. Bleiben diese Hautveränderungen jedoch auch langfristig unbehandelt, können sie entarten und in bösartige Formen wie das so genannte Plattenepithelkarzinom übergehen. Aktinische Keratosen sollten daher grundsätzlich behandelt werden.
(Quelle: DAZ Deutsche Apotheker Zeitung, Nr. 48 vom 26.11.2009, S.73-75)
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